Panoramafreiheit in Gefahr

Am 16. Juni 2015 hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments den Bericht über die Evaluation des EU-Urheberrechts angenommen – es soll harmonisiert werden. Mehr als 550 Änderungsanträge sind zu diesem Bericht eingegangen. Zu den für Fotografen schmerzhaften Vorschlägen zählt die Verschärfung bzw. die Abschaffung der sogenannten Panoramafreiheit.

In Deutschland ist es bisher erlaubt, Fotos, die von öffentlich zugänglichen Orten aufgenommen wurden, in jeder Weise zu verwerten. Dabei ist es auch erlaubt, fremde Werke wie Denkmale, Kunstwerke, Häuser abzubilden, solange diese sich »bleibend« an diesem Ort befinden.Nunmehr wird dem Europaparlament mit den Stimmen der Christ- und Sozialdemokraten vorgeschlagen, dass »die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte…«

Das bedeutet, dass der Fotograf für diese Abbildungen von Denkmalen, Kunstwerken und Häusern eine Lizenz des Architekten oder des Bildhauers einholen muss – ein unmögliches Unterfangen. Das kann das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten.

Mehr noch: Auch alle Bürger würden durch so eine Vorschrift kriminalisiert. Jeden Tag werden über 100 Millionen Fotos auf Facebook hochgeladen und damit einer gewerblichen Verwendung zugeführt – dies wird eine Prozesslawine nach sich ziehen.

Am 9. Juli 2015 wird das EU-Parlament über den abschließenden Text abstimmen. Der dann beschlossene Bericht stellt die Forderung des Parlaments gegenüber der EU-Kommission dar, die ihrerseits ihre konkreten Reformvorhaben im Herbst veröffentlichen will.

Petition auf www.change.org zum Erhalt der Panaoramafreiheit

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